HELMPFLICHT/RENNANZÜGE
Helmpflicht (neues Staatsgesetz):
- Seit dem 1. November 2025 gilt in Italien eine Helmpflicht für alle Wintersportler, wobei die Helme CE-zertifiziert sein müssen (Achtung: kein Kletterhelm). Verstöße können mit bis zu 150 € Bußgeld und ggf. Entzug des Skipasses geahndet werden.
- Alle Rennteilnehmer*innen am Ski- und Ski-Uphill-Rennen müssen demzufolge einen Schutzhelm tragen, ansonsten gibt es keine Starterlaubnis!
- Wer keinen Schutzhelm hat, kann bei den Skiverleihen in unmittelbarer Nähe der Talstation „Helmjet“ einen Schutzhelm ausleihen.
- Für das Skitourenrennen ist das Tragen eines CE-zertifizierten Schutzhelmes für die Abfahrt erforderlich (Achtung: kein Kletterhelm!). Beim Start wird das Vorhandensein des Helmes kontrolliert.
Rennanzüge:
- Typische Rennanzüge und enge Trainingshosen sind nicht zugelassen. Wir möchten damit die Ausgangsbedingungen für die Rennteilnehmer*innen etwas angleichen und dem verbreiteten Image eines „Profi-Rennens“ entgegenwirken. Letztlich soll beim Raiffeisen Wintersporttag mehr der Spaß im Mittelpunkt stehen.
- Erlaubt sind natürlich die „normalen“ Skihosen, die Trainingsjacken und die sogenannten „Rücken-Protektoren“.
Weitere wichtige Regeln:
- Versicherungspflicht: Eine private Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Bei Kontrollen muss ein Nachweis (z.B. in Englisch/Italienisch) vorgelegt werden können; vor Ort kann eine Tagespolice abgeschlossen werden.
- Alkoholgrenze: Die 0,5 Promille-Grenze gilt auch auf den Pisten. Bei mehr als 0,8 Promille drohen strafrechtliche Konsequenzen.
- Lokale Regeln: Besondere Vorsicht gilt an Kreuzungen; das Begehen von Pisten zu Fuß ist nicht gestattet.
Hinweis: Im Skigebiet 3 Zinnen Dolomites werden strenge Kontrollen zur Einhaltung der normativen Vorgaben durch die Behörden (Carabinieri, Guardia di Finanza) durchgeführt.